Seitenständer
Verfasst: Di 14. Sep 2021, 14:13
Hallo TX Freunde,
hoffentlich sind alle Teilnehmer vom Treffen in St. Johann gut nach Hause gekommen.
Vielen Dank noch einmal an Matthias für die tolle Organisation.
Am Samstag Abend hatten wir ja das Thema "Anfahren mit ausgeklappten Seitenständer" zur Diskussion.
Heute habe ich einen (ehemaligen) Kollegen kontaktiert. Er hat mir folgende Info zukommen lassen.
Seitenständer müssen an allen Krafträdern ohne Beiwagen so gestaltet sein, dass das Anfahren mit Motorkraft im ausgeklappten Zustand nicht möglich ist.
Ausnahme: Krafträder, die bis zum 31.12.1975 zugelassen wurden, dürfen aus juristischen Gründen weiterhin einen nicht selbsttätig einklappenden Seitenständer haben,
sofern er serienmäßig verbaut wurde und dies in der Kraftrad-ABE aufgeführt ist.
Die Textpassage ist ein Auszug aus einen VdTÜV-Merkblatt, den gesamten Text erspare ich uns. Die VdTÜV-Merkblätter dienen zur einheitlichen Vorgehensweise
z. B. bei Fahrzeugprüfungen bei den technischen Überwachungsvereinen.
Ob eine ABE vorliegt, geht aus dem " alten" Fahrzeugbrief hervor ( steht auf der rechten schmalen Seite) oder aus der Zulassungsbescheinigung Teil II,
steht unter "K". Leider wurde die ABE-Nummer nicht immer durch die Straßenverkehrsämter übernommen wenn z.B. ein neuer Brief, oder eine Zulassungsbescheinigung ausgestellt wurde.
Es wird natürlich "empfohlen" eine Einrichtung zu montieren die das Anfahren mit ausgeklappten Seitenständer verhindert. Die Gründe kennen wir ja.
Vielleicht ist einigen von uns mit dieser Aussage geholfen
Wie es in der Schweiz oder Österreich vorgeschrieben ist entzieht sich meiner Kenntnis.
Allen noch einen schönen Herbst, damit wir noch einige Kilometer aus den TX-en verbringen können.
Gerd
hoffentlich sind alle Teilnehmer vom Treffen in St. Johann gut nach Hause gekommen.
Vielen Dank noch einmal an Matthias für die tolle Organisation.
Am Samstag Abend hatten wir ja das Thema "Anfahren mit ausgeklappten Seitenständer" zur Diskussion.
Heute habe ich einen (ehemaligen) Kollegen kontaktiert. Er hat mir folgende Info zukommen lassen.
Seitenständer müssen an allen Krafträdern ohne Beiwagen so gestaltet sein, dass das Anfahren mit Motorkraft im ausgeklappten Zustand nicht möglich ist.
Ausnahme: Krafträder, die bis zum 31.12.1975 zugelassen wurden, dürfen aus juristischen Gründen weiterhin einen nicht selbsttätig einklappenden Seitenständer haben,
sofern er serienmäßig verbaut wurde und dies in der Kraftrad-ABE aufgeführt ist.
Die Textpassage ist ein Auszug aus einen VdTÜV-Merkblatt, den gesamten Text erspare ich uns. Die VdTÜV-Merkblätter dienen zur einheitlichen Vorgehensweise
z. B. bei Fahrzeugprüfungen bei den technischen Überwachungsvereinen.
Ob eine ABE vorliegt, geht aus dem " alten" Fahrzeugbrief hervor ( steht auf der rechten schmalen Seite) oder aus der Zulassungsbescheinigung Teil II,
steht unter "K". Leider wurde die ABE-Nummer nicht immer durch die Straßenverkehrsämter übernommen wenn z.B. ein neuer Brief, oder eine Zulassungsbescheinigung ausgestellt wurde.
Es wird natürlich "empfohlen" eine Einrichtung zu montieren die das Anfahren mit ausgeklappten Seitenständer verhindert. Die Gründe kennen wir ja.
Vielleicht ist einigen von uns mit dieser Aussage geholfen
Wie es in der Schweiz oder Österreich vorgeschrieben ist entzieht sich meiner Kenntnis.
Allen noch einen schönen Herbst, damit wir noch einige Kilometer aus den TX-en verbringen können.
Gerd