Bremst gut, fährt gut - Die Alpenstraße mit der TX

martin s aus b
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Registriert: Mo 21. Feb 2011, 19:31
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Bayrischer Bußgeldbescheid

Beitrag von martin s aus b »

Noch ein kleiner Nachschlag zum Bußgelbescheid aus der Alpenstrassentour:

Ich hatte da ja, wie oben nachzulesen ist, Mitte September vergangenen Jahres am hohen Arber eine kleine Meinungsverschiedenheit mit einer Sonderstreife der Verkehrspolizei. 100 Euro plus 28 Euro Verwaltungsgebühr sowie ein Punkt in Flensburg weil ich aus deren Sicht bei unklarer Verkehrslage überholt hatte.

"... Sind Sie einverstanden? ..."

Absolut nicht, also gabs vier Wochen später einen Bußgeldbescheid zu Tatbestand 105606 "Sie überholten obwohl Sie nicht übersehen konnten dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, §5 ......"

Daraufhin Online-Widerspruch, Situationsbeschreibung aus meiner Sicht und „... bei Gegenverkehr [den es nicht gab] hätte ich den Überholvorgang entweder abschließen oder jederzeit problemlos abbrechen können ...“.

Im November Aktieneinsicht, Gebühr 12 Euro, die Akte kommt dazu per Post aus Viechtach zum heimischen Polizeiposten, darf unter Aufsicht eingesehen aber nicht kopiert werden: Die Verkehrspolizei hat die Strecke aus Google Maps gezogen, ein Foto der leeren Kurve gemacht und eine Skizze zum Überholweg Motorrad für zwei Pkw hinzugefügt. Die beiden Pkw auf der Skizze, ziemlich wahrscheinlich einer davon das zivile Polizeifahrzeug, ohne jeglichen Abstand, Soll wäre, wenn ich mich richtig an den Fahrschulunterricht erinnere, halber Tacho, also ca 40 m.
Und dann gibt’s in der Akte noch eine Anmerkung zum Vor-Ort-Gespräch: „Beschuldigter sagt, 20 Euro hätte er vielleicht bezahlt => Mangelnde Sensibilität“ Ok, das hör ich von meiner Frau gelegentlich auch.

Kurz vor Weihnachten dann ein freundliches Schreiben vom Amtsgericht Viechtach, die Sicht der beiden kontrollierenden Polizeibeamten, eine Erklärung des eventuellen weiteren Ablaufs beim Amtsgericht und ein väterlicher Rat '... Sollten Sie ... zu der Ansicht kommen dass ihr Einspruch nur geringe Erfolgsaussichten hat ... rege ich an zu überlegen ob angesichts des moderaten Bußgeldes von 100 Euro der Einspruch aufrechterhalten werden soll …" Hilft aber nix, ich bin, wie die beiden Beamten bei der Kontrolle schon festgestellt haben ' ... ein schwieriger Fall ....'

Im Februar wirds ernst, Vorladung zum Amtsgerichtstermin am 18.02. um 14:15 in Viechtach. Die Inzidenzen im Bayrischen Wald liegen knapp unter 200 und ich konsultier die telefonische Beratung meines Rechtsschutzes mit der Frage ob ich den Termin wegen Coronarisiko ablehnen kann. Eher nicht meint der Anwalt aber ‚Versuch macht kluch‘, lässt sich dann auch noch das eigentliche Thema schildern und schlägt, genau wie das Amtsgericht, vor ‚… angesichts des moderaten Bußgeldes ….‘ vielleicht doch noch mal nachzudenken. Wir diskutieren ein wenig, meine Chancen schätzt er eher gering aber er respektiert dann doch ausdrücklich meinen sportlichen Ehrgeiz das Thema nicht einfach per Ablaßhandel, sprich Bußgeld, abzuschliessen.
Daran anschließend Telefonat mit dem Gericht, der Beamte am Telefon lacht als ich die aktuell gegoogelte Inzidenz 150 anspreche „ … wissen Sie, wo wir herkommen, vor zwei Wochen hatten wir 300 …“, die Richterin kuckt in meine Akte „Was haben wir denn da …. brauchen wir da einen Sachverständigen … ach, das hören wir uns jetzt erst mal an ...“ Und schließlich „ … Sie laufen uns ja nicht weg, das können wir auch noch später…“, sagt den Termin am Telefon ab, „ … neuer Termin kommt ...“

Tatsächlich, am 31.05. kommt eine Ladung für den 17.06, eine Woche später werd ich dann wegen Verhinderung eines Beteiligten wieder ausgeladen, der Termin wird auf den 01.07. verschoben. Nach Viechtach sinds 350 km, ich kuck schon mal eine schöne Strecke für die TX und einen Camping fürs Nachtquartier aus als ich am 18.06 zusammen mit der Nachricht, daß das Gericht Nachermittlungen beauftragt hat, eine ‚Terminaufhebung‘ für den 01.07. bekomme: ‚ …Das Gericht hält es für möglich daß nach Abschluß dieser Nachermittlungen die Einholung eines Sachverständigengutachtens … insbesondere die Frage, mit welcher Geschwindigkeit der Betroffene überholt hat und wie zügig er beschleunigt hat …‘

Man(n) wird ja älter, hab ich zu wenig Gas gegeben? Wär mir früher nicht passiert! Nachermittlungen, wie geht das nach einen Dreivierteljahr?

Ich ruf an und bekomm die Auskunft daß durch einen Wechsel am Amtsgericht ein neuer Richter zuständig sei. Der wiederum lasse nach Studium der Akte jetzt die beiden Polizeibeamten zu Details des Überholvorgangs befragen. Die haben im September 2020, so zumindest mein Eindruck, im Stundentakt Motorradfahrer kontrolliert, wissen also neun Monate später sicher noch jede Menge Details zu genau diesem Fall die sie bis dato nicht aktenkundig gemacht haben – das wird spannend.
Ich schick ein Fax mit der Bitte mich zum Ergebnis der Nachermittlungen zu informieren damit ich mir ggf. noch einen Rechtsbeistand nehmen kann und der weiteren Bitte bei der Terminplanung zu berücksichtigen, daß ich möglicherweis von Anfang September bis Mitte Oktober mit dem Motorrad weg bin und in der Zeit deshalb eher nicht nach Viechtach kommen kann

Wieder passiert drei Monate nix und dann Anfang Oktober ein Schreiben ‚ … das Gericht beabsichtigt das Bußgeldverfahren … einzustellen, da die Schuld des Betroffenen im Fall einer Verurteilung als gering anzusehen wäre … die Staatsanwaltschaft hat bereits zugestimmt … Sind Sie …einverstanden? …‘

Das bin ich schon, ich muß nicht beim Amtsgericht in Viechtach gewesen sein.

Fragt sich aber, wie ich grad den gestern hier aufgeschlagenen Einstellungsbeschluß mit dem Passus ‚ … die notwenigen Auslagen des Betroffenen trägt die Staatskasse …‘ noch mal lese, nur noch, ob ich die 12 Euro Akteneinsicht in Rechnung stelle. Das lass ich jetzt im Interesse des Familienfriedens aber lieber: Rentner, sagt meine Frau, ebenfalls Rentnerin, und meint mich damit, haben zu viel Zeit, sind streitsüchtig und kleinkariert. Und in diesem Fehlurteil (!!) will ich sie jetzt nicht auch noch bestätigen.

Martin
scholli
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Re: Bremst gut, fährt gut - Die Alpenstraße mit der TX

Beitrag von scholli »

Hallo Martin,

ein Aufatmen geht durch die TX-Leserschaft! Im Ernstfall bereit für einen Motorradkorso durch Viechtach, lesen wir mit gewisser Genugtuung, dass unsereinem noch sowas wie Gerechtigkeit widerfahren kann. Ein "innerer Reichsparteitag" war das für dich wohl nicht - dafür hättest du "nicht schuldig" gesprochen werden müssen. Aber du kannst mit der unwiderlegten Annahme weiterleben, dass du sowieso nicht verurteilt worden wärst, weil die Beweislage dermaßen dürftig und willkürlich war.

Glückwunsch!

Gruß Stefan
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