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Reifen 3,25 H19 - Freigabe Mitsui+TÜV (D)

Verfasst: So 6. Apr 2025, 11:05
von fredi
aus meinem Archiv die "Unbedenklichkeitsbescheinigung" über die Verwendung eines Reifens der Größe 3.25 H19 auf dem Vorderrad.

(Interessantes Detail am Schriftstück: Mitsui hat dieses am 9.1.1976 ausgestellt, der TÜV Hannover hat am 2.8.1977 darauf auch bestätigt.
Am 22.2.2005 wurdes dieses von YAMAHA MOTOR SERVICE (D) und am 23.2.2006 von Bridgestone Motorrad (D) gefaxt).

Leider weiß ich nicht mehr wer mir das Dokument übermittelt hat. Gibt es dieses in einer bessere Auflösung (wie 85 KB) für unsere interne Download-Daten?

LG Fredi

Re: Reifen 3,25 H19 - Freigabe Mitsui+TÜV (D)

Verfasst: So 6. Apr 2025, 13:47
von Torsten
Hallo,

warum wird eine Reifenfreigabe benötigt?
In meinen Zulassungsunterlagen von 04/1973
gibt es keine Reifenhersteller-Bindung.

Gruss Torsten

Re: Reifen 3,25 H19 - Freigabe Mitsui+TÜV (D)

Verfasst: Di 8. Apr 2025, 00:12
von Volker
Es geht ja auch nicht um Reifenbindung, sondern um die Größe. Normalerweise ist die 3,50.
Volker

Re: Reifen 3,25 H19 - Freigabe Mitsui+TÜV (D)

Verfasst: Di 8. Apr 2025, 08:07
von Torsten
Hallo,

danke für die Antwort, bei mir steht nur die Grösse 3.25-19,
daher meine Frage.

Gruss aus dem sonnigen Weserbergland

Re: Reifen 3,25 H19 - Freigabe Mitsui+TÜV (D)

Verfasst: So 4. Mai 2025, 11:04
von pewe
Hallo,

wer - wie ich - im KFZ-Schein 3.50 eingetragen hat und 3.25 fährt ist gut beraten, die Unbedenklichkeitsbescheinigung mit sich zu führen.
Ich hatte sie bisher auch nicht dabei.
War gerade bei der DEKRA zur HU, der Prüfer fand in seinem System erst nach längerem Suchen die Freigabe.
Kommt man in eine Polizeikontrolle haben die Beamten keinen Zugriff auf diese Datenbank, so seine Auskunft.
Man wäre dann mit "unzulässiger Bereifung" unterwegs, mit den entsprechenden Konsequenzen...

Gruß
Peter